2 Kinder unter Regenschirm im Sommerregen

Spendenantrag

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor

Wir unterstützen gemeinnütziges Engagement im Raum Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken

  • Der größte Teil unserer Fördergelder wird über unsere regionalen Spendenbeiräte vergeben. Außerdem veranstalten wir regelmäßig Spendenwettbewerbe zu unterschiedlichen Themen. 
  • Pro Förderregion entscheiden unsere unabhängigen Spendenbeiräte zweimal im Jahr, so dass wir auf diesem Weg insgesamt Spenden in Höhe von 270.000 Euro im Jahr vergeben. 
  • Für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg stehen dabei je 50.000 Euro zur Verfügung, für die Förderregion Saarbrücken je 35.000 Euro. 
  • Für Sonderprojekte, Wettbewerbe etc. vergeben wir regelmäßig weitere ca. 70.000 Euro.
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Wie beantrage ich die Förderung?

Zum Antrag

Aktuelle Bewerbungsfristen für die nächste Spendenvergabe:

  • bis 15. Oktober 2026 für Projekte aus der Förderregion Saarbrücken
  • bis 15. Februar 2027 für Projekte aus der Förderregion Stuttgart
  • bis 15. März 2027 für Projekt aus der Förderregion Freiburg

Bewerbungsfristen der übernächsten Spendenvergabe:

  • bis 15. April 2027 für Projekt aus der Förderregion Saarbrücken
  • bis 15. August 2027 für Projekte aus der Förderregion Stuttgart
  • bis 15. September 2027 für Projekt aus der Förderregion Freiburg

 

tbd
Die Stiftung vergibt insgesamt jährlich ca. 340.000 € Fördermittel. Die Vergabe erfolgt durch zwei Gremien (Spendenbeirat und Kuratorium).

Förderregeln und Förderbereiche für Spendenvergabe durch die Stiftung PSD L(i)ebensWert

Welche Einrichtungen werden gefördert?

Förderwürdig sind Einrichtungen, die (gemäß ihrem Freistellungsbescheid) gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördern. Im gemeinnützigen Bereich fördern wir Projekte der folgenden Zweckbereiche:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
  • Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9)


Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere bereits geförderten Projekte mit Beispielen aus folgenden Bereichen:

  • Bildung und Chancengleichheit
  • Kinder, Jugendliche und Familien
  • Inklusion und Teilhabe
  • Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Nachbarschaftliches Engagement
  • Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen
Wer darf Spendenempfänger sein?

Unsere Förderungen vergeben wir ausschließlich an soziale Einrichtungen bzw. gemeinnützige Institutionen. Privatpersonen können wir leider nicht berücksichtigen.

Wo liegt das Fördergebiet?

Als Stiftung einer Regionalbank vergeben wir unsere Spendenmittel ausschließlich innerhalb unseres Geschäftsgebiets (hier können Sie sehen, zu welchem Fördergebiet Ihre Postleitzahl gehört).

Welcher Projektstatus wird gefördert?

Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte können wir leider nicht fördern.

Welche Vorgaben gelten bezüglich Projektinhalt?

Die Projekte bzw. Maßnahmen sollten langfristig wirken und idealerweise eine breite Zielgruppe ansprechen.

Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere bereits geförderten Projekte. 

Wie dürfen die Spenden verwendet werden?

Die Fördermittel müssen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Projekte verwendet werden. Verwaltungs- und Personalkosten dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.

Grundsätzliches

Für alle Projekte, über die unser Spendenbeirat entscheidet, gilt:

  • Das Gesamtbudget der Förderungen beträgt für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg je 100.000 EUR pro Jahr. Für die Förderregion Saarbrücken 70.000 EUR. Das jeweilige Budget ergibt sich aus den über die PSD Gewinnsparlose eingenommenen Mittel, die in dem Bundesland verausgabt werden müssen in dem sie eingenommen wurden.
  • Die Fördersumme für einzelne Projekte kann bis zu 80 % des Projektgesamtbudgets betragen, maximal jedoch 10.000 Euro pro Projekt – bitte berücksichtigen Sie dies bei der beantragten Fördersumme sowie im Finanzplan.
  • Für jede Bewerbung benötigen wir von Ihnen immer eine Kopie des Freistellungsbescheids. 
Nach der Spende

Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Als Bewerber für eine Spende verpflichten Sie sich, eine Zuwendungsbescheinigung (gemäß § 50 EstDV) auszustellen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen. 
 

Nach der Spende ist vor der Spende – Sie können sich gerne mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.

Spendenantrag

Ihr Projekt liegt in unserem Fördergebiet und Ihr Vorhaben erfüllt unsere Förderregeln? 

Dann nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig auszuarbeiten. Erzählen Sie uns von Ihrer Leidenschaft, Ihrem Ziel und wie Sie durch Ihr Projekt die Welt positiv beeinflussen möchten. Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung!

Ältere Dame und Kind liegen mit Löwenzahn bedeckt auf den Augen, auf einer Wiese

Welche Projekte fördern wir konkret?

Hinter jeder Förderung stehen Menschen, Ideen und Engagement, die etwas bewegen. Entdecken Sie ausgewählte Förderprojekte der Stiftung PSD L(i)ebensWert und gewinnen Sie einen Einblick in die vielfältigen Bereiche, in denen wir Menschen stärken, Chancen schaffen und Zukunft gestalten.

Geförderte Projekte ansehen