Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Als Bewerber für eine Spende verpflichten Sie sich, eine Zuwendungsbescheinigung (gemäß § 50 EstDV) auszustellen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Nach Ablauf des Jahres ist der Stiftung PSD L(i)ebensWert darüber ein Abschlussbericht vorzulegen.
Nach der Spende ist vor der Spende – Sie können sich gerne mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.