Stellen Sie uns Ihr Projekt vor

Wir unterstützen gemeinnütziges Engagement in Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken

Für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg stehen dabei je 50.000 Euro zur Verfügung, für die Förderregion Saarbrücken 25.000 Euro. Pro Förderregion entscheiden unsere unabhängigen Spendenbeiräte zweimal im Jahr, so dass wir insgesamt Spenden in Höhe von 250.000 Euro im Jahr vergeben. 

Aktuelle Bewerbungsfristen für Ihr Spendenprojekt

15. Oktober 2024 für Projekte aus der Förderregion Saarbrücken
15. Februar 2025 für Projekte aus der Förderregion Stuttgart
15. März 2025 für Projekt aus der Förderregion Freiburg


Es gibt viele Gründe, aus denen Menschen die Hilfe anderer brauchen, um die Kraft zu finden, ihr Leben zu meistern.


Für alle Spenden durch die Stiftung PSD L(i)ebensWert gelten folgende Förderregeln:

Welche Einrichtungen werden gefördert?

Förderwürdig sind Einrichtungen, die (gemäß ihrem Freistellungsbescheid) gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördern. Im gemeinnützigen Bereich fördern wir Projekte der folgenden Zweckbereiche:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
  • Förderung des Wohlfahrtswesens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7)

Wer darf Spendenempfänger sein?

Unsere Förderungen vergeben wir ausschließlich an soziale Einrichtungen bzw. gemeinnützige Institutionen. Privatpersonen können wir leider nicht berücksichtigen.

Wo liegt das Fördergebiet?

Als Stiftung einer Regionalbank vergeben wir unsere Spendenmittel ausschließlich innerhalb unseres Geschäftsgebiets (hier können Sie sehen, zu welchem Fördergebiet Ihre Postleitzahl gehört).

Welcher Projektstatus wird gefördert?

Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen. Abgeschlossene Projekte können wir leider nicht fördern.

Welche Vorgaben gelten bezüglich Projektinhalt?

Die Projekte bzw. Maßnahmen sollten langfristig und nachhaltig wirken und idealerweise eine breite Zielgruppe ansprechen.

Wie dürfen die Spenden verwendet werden?

Die Fördermittel müssen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Projekte verwendet werden. Verwaltungs- und Personalkosten dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.

Grundsätzliches

 

Für alle Projekte, über die unser Spendenbeirat entscheidet, gilt:

  • Das Gesamtbudget der Förderungen beträgt für die Förderregionen Stuttgart und Freiburg je 100.000 EUR pro Jahr. Für die Förderregion Saarbrücken 50.000 EUR. Das jeweilige Budget ergibt sich aus den über die PSD Gewinnsparlose eingenommenen Mittel, die in dem Bundesland verausgabt werden müssen in dem sie eingenommen wurden.
  • Die Fördersumme für einzelne Projekte kann bis zu 80 % des Projektgesamtbudgets betragen, maximal jedoch 10.000 Euro pro Projekt – bitte berücksichtigen Sie dies bei der beantragten Fördersumme sowie im Finanzplan.
  • Für jede Bewerbung benötigen wir von Ihnen immer einen Projektkostenplan, eine Kopie des Freistellungsbescheids sowie ein Zeit- und Maßnahmenplan.

 

Nach der Spende

 

Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Als Bewerber für eine Spende verpflichten Sie sich, eine Zuwendungsbescheinigung (gemäß § 50 EstDV) auszustellen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen. 
 

Nach der Spende ist vor der Spende – Sie können sich gerne mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.

Ihr Projekt liegt in unserem Fördergebiet und Ihr Vorhaben erfüllt unsere Förderregeln?

Dann nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig auszuarbeiten - erzählen Sie uns von Ihrer Leidenschaft, Ihrem Ziel und wie Sie durch Ihr Projekt die Welt positiv beeinflussen möchten.

Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung!

Zum Bewerbungsformular