Die finanziellen Fördermittel müssen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts für bestimmte, nachweisbar steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Als Bewerber für eine Spende verpflichten Sie sich, eine Zuwendungsbescheinigung (gemäß § 50 EstDV) auszustellen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Fördermittel wieder zurückzufordern. Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
Nach der Spende ist vor der Spende – Sie können sich gerne mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.